Neitzel WKS
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Datenschutzerklärung (Business)

Für Sicherheitsdienste, Behörden und Unternehmen zur Mitarbeiter-Absicherung (PNA).
Für Privatkunden der SafeWalk-App gilt ausschließlich die separate Datenschutzerklärung Privatkunden.

Gemäß DSGVO (EU 2016/679) sowie nationalen Arbeitsschutz- und Datenschutzgesetzen · Stand: Juni 2026

Serverstandort Frankfurt (EU)Vollständig DSGVO-konform

1. Verantwortlicher

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO ist:

Neitzel Security

Inhaber: Georg Neitzel

Marienstr. 30a · 41542 Dormagen

Telefon: +49 2133 29550

E-Mail: info@neitzel-security.de

Vollständige Angaben siehe Impressum.

1a. Datenschutz-Kontakt

Bei Datenschutz-Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an unseren internen Ansprechpartner:

E-Mail: info@neitzel-security.de

Ein gesetzlich verpflichtender Datenschutzbeauftragter ist gemäß § 38 BDSG aufgrund unserer aktuellen Unternehmensgröße nicht zu bestellen.

2. Zweck der Datenverarbeitung & Rechtsgrundlagen

NeitzelWKS - PNA ist eine Personen- Notruf-Anlage für den Alleinarbeiterschutz. Zweck der Datenverarbeitung ist ausschließlich die Sicherstellung und Dokumentation des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie die automatisierte Auslösung der Rettungskette im geschäftlichen Ernstfall (SOS, Sturzerkennung, Totmannschaltung).

Rechtsgrundlagen (EU-weit harmonisiert nach DSGVO):

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung): Bereitstellung des SaaS-Service gegenüber dem Vertragspartner (Arbeitgeber).
  • Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen): Erfüllung der gesetzlichen Fürsorge- und Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers.
  • Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO (Lebenswichtige Interessen): Ausschließlich bei einem aktiven, ausgelösten Notfall zur Lebensrettung des Mitarbeiters.
  • Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (Einwilligung): Für die freiwillige Hinterlegung von Gesundheitsdaten (z.B. Blutgruppe, Allergien) durch den Mitarbeiter selbst.

Ergänzende nationale Arbeitsschutz-Regelwerke:

  • Deutschland: BDSG · § 5 + § 6 ArbSchG · DGUV Regel 112-139
  • Österreich: DSG · ArbeitnehmerInnenschutzG · AUVA-Vorschriften
  • Niederlande: UAVG · Arbowet · NEN 8112
  • Frankreich: Code du travail Art. L4121-1 ff. · INRS ED 985
  • Schweiz: nDSG · Obligationenrecht (OR) · SUVA-Richtlinien

3. Welche Daten werden verarbeitet?

Wir folgen dem strikten Grundsatz der Datenminimierung. Im Rahmen des B2B-Systems werden ausschließlich folgende Daten verarbeitet:

3.1 Konto- und Stammdaten (Mandanten-Verwaltung)

  • Name, geschäftliche E-Mail-Adresse (Login), zugewiesene Rolle/Berechtigungen innerhalb des Firmen-Mandanten
  • Firmenname, Name des Ansprechpartners, geschäftliche Rechnungsadresse, USt-IdNr. des Arbeitgebers

3.2 Schutz-Sessions (Aktivitäts-Nachweis für Compliance)

  • Login-Zeitstempel (Beginn der Schutz-Session / Dienstbeginn)
  • Logout-Zeitstempel (Ende der Schutz-Session / Dienstende)
  • Erfassungsquelle: Web-Dashboard oder mobile Android-App

Hinweis für Betriebsräte: Diese Daten dienen ausschließlich dem rechtssicheren Nachweis der Einhaltung der DGUV-Regel 112-139 gegenüber Unfallkassen und Aufsichtsbehörden. Es entsteht hierdurch im Regelbetrieb kein Verhaltens- oder Bewegungsprofil.

3.3 Optionale Notfall-Stammdaten — Besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO

  • Blutgruppe, Allergien, Dauermedikation, chronische Vorerkrankungen
  • Notfallkontakt (Name + Telefonnummer), Name des Hausarztes, Geburtsdatum, Krankenkasse

Freiwilligkeit: Die Eingabe dieser Daten ist für den Mitarbeiter absolut freiwillig und basiert auf der Einwilligung gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Die Daten sind im Regelbetrieb verschlüsselt und werden ausschließlich im Moment eines aktiven Alarms für Rettungskräfte sichtbar geschaltet. Die Einwilligung kann vom Mitarbeiter jederzeit durch Löschen der Einträge in der App mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

3.4 Security-Zusatzmodul (nur bei aktiver Buchung durch den Arbeitgeber)

  • NFC-Rundgänge: NFC-Tag-ID, exakte GPS-Koordinate im Moment des Scans, Zeitstempel, Name des scannenden Mitarbeiters (Nachweis des Wachrundgangs)
  • Wachbuch & Vorfälle: Freitext-Einträge, optionale Fotos, GPS-Standort zum Zeitpunkt des Eintrags, Zeitstempel, Name des Erfassers
  • Objektdaten: Stammdaten der Kunden des Sicherheitsdienstes (Objektname, Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummern)

Mandantentrennung: Diese Daten unterliegen einer strikten logischen Mandantentrennung. Kein Kunde hat Zugriff auf die Daten eines anderen Sicherheitsdienstes.

3.5 Notfall-Daten (nur und ausschließlich bei aktivem Alarm)

Wichtig: GPS-Koordinaten werden technisch ausschließlich im Moment eines echten Alarms (manuelles Drücken des SOS-Knopfs, Auslösen der Sturzerkennung oder Ablauf des Totmann-Timers) verarbeitet und an die vom Arbeitgeber definierten Notfall-Empfänger übermittelt. Es findet im Regelbetrieb KEINE kontinuierliche oder periodische Standortverfolgung statt.

Verarbeitet werden:

  • GPS-Koordinaten zum Alarm-Zeitpunkt
  • Spezifischer Auslöser (SOS / Sturz / Totmann)
  • Zeitstempel
  • Alarmstatus (aktiv / durch Admin quittiert)

Smartwatch-Anbindung (Wear OS): Sofern eine Smartwatch gekoppelt ist, werden die Alarmsignale und Voralarme via Bluetooth lokal an das Betriebssystem der Uhr übertragen, um dort die Vibrations- und Quittierungsfunktion bereitzustellen.

4. Datenminimierung — Keine Mitarbeiter-Überwachung

Garantierte Zusicherungen gegenüber Arbeitgebern, Mitarbeitern und Betriebsräten:

  • Keine Bewegungsprofile: Es werden keine kontinuierlichen Routen- oder Bewegungsprofile der Mitarbeiter erstellt.
  • Kein permanentes GPS: Im normalen Dienstbetrieb (ohne Alarm) wird kein GPS-Standort auf unseren Servern abgefragt oder gespeichert.
  • Zweckgebundene Ortung: Die Standortermittlung erfolgt streng zweckgebunden und ausschließlich bei Alarmauslösung zur gezielten Herbeiführung von Rettungskräften an den Unfallort.

5. Speicherdauer

  • Konto- und Stammdaten: Für die Dauer des aktiven Vertragsverhältnisses. Nach Vertragsbeendigung werden diese Daten innerhalb von 6 Monaten gelöscht, sofern keine gesetzlichen steuer- oder handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  • Aktivitäts-Nachweise (Login/Logout): Werden für den gesetzlich geforderten Nachweis nach DGUV für bis zu 3 Jahre rechtssicher gespeichert und danach automatisiert gelöscht.
  • Notfall-Daten (Alarmprotokolle inkl. GPS): Bis zu 3 Jahre für gesetzliche Audit- und Haftungszwecke der Berufsgenossenschaften.

6. Empfänger der Daten

  • Mandanten-Administrator (Arbeitgeber): Sieht die Aktivitäts-Nachweise, NFC-Scans und Alarmprotokolle der Mitarbeiter seines eigenen Unternehmens.
  • Mitarbeiter selbst: Hat über die mobile App vollen Zugriff auf seine eigenen Daten und optionalen Notfall-Stammdaten.
  • Rettungskräfte / Notrufzentralen: Erhalten im Ernstfall per SMS, Webhook oder automatisiertem Protokoll die exakte GPS-Position und die Notfalldaten zur Einleitung der Rettungskette.

Drittländer & Werbung: Eine Weitergabe von Daten an Werbenetzwerke, Tracker oder Analyse-Dienstleister ist technisch ausgeschlossen und findet nicht statt.

6a. Eingesetzte Sub-Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO)

Zur technischen Bereitstellung der Cloud-Infrastruktur setzen wir folgende Dienstleister ein. Mit allen Dienstleistern bestehen gesonderte Verträge zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO:

Google Ireland Ltd. (Firebase / Google Cloud)

  • Dienstleistungen: Hosting, Authentifizierung, Firestore-Datenbank, Cloud Functions, Push-Benachrichtigungen
  • Serverstandort: Region europe-west3 (Frankfurt am Main, Deutschland)
  • Zertifizierungen: ISO 27001, SOC 2, SOC 3

Functional Software, Inc. (Sentry)

  • Dienstleistung: Echtzeit-Fehler- und Crash-Tracking zur Gewährleistung der App-Stabilität nach DGUV
  • Serverstandort: EU-Region Frankfurt am Main (Deutschland)
  • Datenschutz-Schutz: Personenbezogene Daten (wie E-Mails oder Telefonnummern) werden vor der Übermittlung an das Fehlerprotokoll automatisch unkenntlich gemacht (geschwärzt)

Stripe Payments Europe, Ltd. (Geplante Anbindung)

  • Dienstleistung: Sichere Zahlungsabwicklung der SaaS-Monatsgebühren für den Arbeitgeber
  • Sitz: Dublin, Irland

Hinweis für den Arbeitgeber: Wenn Sie NeitzelWKS gewerblich zur Absicherung Ihrer Mitarbeiter nutzen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, mit uns einen AVV abzuschließen. Eine entsprechende, direkt unterschriftsreife Vorlage erhalten Sie unter info@neitzel-security.de.

7. Technische Cookies & LocalStorage

Wir nutzen auf unserem Web-Dashboard ausschließlich technisch zwingend notwendige Cookies und lokale Speichermedien (LocalStorage):

  • Firebase-Auth-Session: Zur sicheren Identifizierung des angemeldeten Administrators
  • System-Einstellungen: Speicherung von Sprach- und Benachrichtigungs-Präferenzen

Kein Tracking: Wir nutzen kein Google Analytics, keine Werbepixel, keine Tracking- oder Profiling-Cookies.

8. Betroffenenrechte nach DSGVO

Jeder betroffene Mitarbeiter sowie die Administratoren haben gegenüber dem Verantwortlichen folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
  • Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)

Anfragen zur Wahrnehmung dieser Rechte können formlos an info@neitzel-security.de gerichtet werden.

9. Datensicherheit

  • Verschlüsselung: Alle Datenübertragungen erfolgen über eine gesicherte Transportverschlüsselung (TLS 1.2+). Die Speicherung der Daten in der Firestore-Datenbank erfolgt verschlüsselt („at rest").
  • Zugriffsschutz: Der Zugriff auf Daten innerhalb der App und des Dashboards wird strikt durch Firebase Authentication in Kombination mit serverseitigen Firestore Security Rules kontrolliert.
  • Isolierung: Jedes Unternehmen operiert in einem logisch isolierten Datenraum (Tenant-Isolation).

Produktspezifische Anlagen

Verarbeitungs-Details pro Modul

Anlage B — Neitzel VisitControl (Besuchermanagement)

Der Baustein Neitzel VisitControl dient der digitalen Besucher- und Zufahrtsverwaltung für Firmenkunden. Die nachstehenden Regelungen ergänzen die allgemeinen Angaben in §§ 1–9 und beziehen sich ausschließlich auf Daten, die im Rahmen von VisitControl verarbeitet werden.

B.1 — Zweck der Datenverarbeitung

Zweck der Verarbeitung ist die Erfassung von Besuchern, Lieferanten, Handwerkern, Prüfern sowie externem und internem Personal, die das Betriebsgelände des kundeneigenen Verantwortlichen betreten. Die Verarbeitung dient

  • der Betriebssicherheit (jederzeit dokumentierte Kenntnis, wer sich auf dem Gelände befindet — insbesondere bei Räumungen und im Alarmfall),
  • dem Nachweis der Anwesenheit (Ankunfts- und Abfahrtszeit) im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht,
  • der rechtssicheren Dokumentation der durchgeführten Sicherheitsunterweisungen zur Erfüllung der Nachweispflicht aus § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie § 4 DGUV Vorschrift 1.

Eine Nutzung der Daten zu Marketing-, Tracking- oder Analysezwecken findet nicht statt. Rechtsgrundlage sind Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung des Verantwortlichen aus ArbSchG / Betriebssicherheitsverordnung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen an Betriebssicherheit und Haftungssicherung).

B.2 — Verarbeitete Datenkategorien

Über die im Check-in-Formular abgefragten Angaben werden ausschließlich folgende Kategorien erhoben und gespeichert:

  • Stammdaten der besuchenden Person: Vor- und Nachname, Firma bzw. Organisation, Kfz-Kennzeichen (soweit ein Fahrzeug mitgeführt wird), Grund des Besuchs sowie optional der Name der Kontaktperson im Unternehmen.
  • Zeitstempel: Zeitpunkt des Check-ins (Ankunft) und des Check-outs (Abfahrt), um die Anwesenheitsdauer nachvollziehbar zu machen.
  • Unterweisungs-Status: Bestätigung, dass die Sicherheitsregeln zur Kenntnis genommen und akzeptiert wurden, einschließlich Zeitpunkt der Zustimmung sowie Versionsnummer der zum Zeitpunkt gültigen Regeln.
  • Digitale Unterschrift: Handschriftliche Bestätigung der Sicherheitsunterweisung auf dem Touch-Display (siehe B.4).
  • Sprachpräferenz: Die im Check-in gewählte Sprache, um bei Rückfragen oder Wiederaufrufen dieselbe Sprache voreinstellen zu können.

Keine Ortung. Es findet zu keinem Zeitpunkt kontinuierliches GPS-Tracking statt. Es werden keine Bewegungsprofile erstellt. Der Standort wird ausschließlich am Zeitpunkt des Check-ins und nur dann erhoben, wenn der Betreiber ein GPS-verankertes Werkstor nutzt — ansonsten gar nicht. VisitControl ist eine reine Ereignis- und Nachweis-Erfassung, keine Personenverfolgung.

B.3 — Speicherdauer und Löschung

Personenbezogene Check-in-Daten (Name, Firma, Kennzeichen, Kontaktperson) werden automatisch nach sechs (6) Monaten pseudonymisiert. Ab diesem Zeitpunkt bleibt der Nachweis der Sicherheitsunterweisung als aggregiertes Statistik-Ereignis erhalten (Kategorie, Zeitpunkt, Unterweisungs-Version), ist aber keiner konkreten Person mehr zuordenbar.

Für die digitale Unterschrift und den Nachweis der Sicherheitsunterweisung gilt eine verlängerte Aufbewahrungsfrist von zehn (10) Jahren nach dem Besuch, angelehnt an § 147 Abs. 3 AO und die zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei Personenschäden nach § 199 Abs. 2 BGB. Danach werden auch diese Daten unwiderruflich gelöscht.

Der Verantwortliche (Firmenkunde) kann jederzeit eine frühere Löschung veranlassen, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen.

B.4 — Digitale Unterschrift als Nachweis

Die im Check-in-Flow abgefragte handschriftliche Bestätigung der Sicherheitsunterweisung wird als rechtssicherer Nachweis der erfüllten Unterweisungspflicht des Verantwortlichen nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie § 4 DGUV Vorschrift 1 gespeichert. Sie dient im Falle eines Betriebsunfalls, einer behördlichen Prüfung oder eines zivil- bzw. strafrechtlichen Verfahrens als Beleg dafür, dass die betreffende Person vor Betreten des Betriebsgeländes über die maßgeblichen Sicherheitsregeln in Kenntnis gesetzt wurde und die Einhaltung der Regeln zugesichert hat.

Die Unterschrift wird gemeinsam mit dem Volltext der zum Zeitpunkt der Zustimmung gültigen Unterweisung sowie der genauen Uhrzeit der Zustimmung revisionssicher archiviert. Änderungen an einer bereits abgegebenen Unterschrift sind technisch ausgeschlossen; jede Änderung der Unterweisung wird als neue Version erfasst und erfordert eine neue Zustimmung.

Trennungs-Hinweis: Diese Datenschutzerklärung gilt ausschließlich für den B2B-Bereich (Mitarbeiter-Absicherung durch Arbeitgeber und Besuchermanagement). Für Privatkunden der SafeWalk-App gilt die separate Datenschutzerklärung Privatkunden. Beide Welten teilen keine Daten miteinander.