Für Sicherheitsdienste, Behörden und Unternehmen zur Mitarbeiter-Absicherung (PNA).
Für Privatkunden der SafeWalk-App gilt ausschließlich die separate Datenschutzerklärung Privatkunden.
Gemäß DSGVO (EU 2016/679) sowie nationalen Arbeitsschutz- und Datenschutzgesetzen · Stand: Juni 2026
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO ist:
Neitzel Security
Inhaber: Georg Neitzel
Marienstr. 30a · 41542 Dormagen
Telefon: +49 2133 29550
E-Mail: info@neitzel-security.de
Vollständige Angaben siehe Impressum.
Bei Datenschutz-Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an unseren internen Ansprechpartner:
E-Mail: info@neitzel-security.de
Ein gesetzlich verpflichtender Datenschutzbeauftragter ist gemäß § 38 BDSG aufgrund unserer aktuellen Unternehmensgröße nicht zu bestellen.
NeitzelWKS - PNA ist eine Personen- Notruf-Anlage für den Alleinarbeiterschutz. Zweck der Datenverarbeitung ist ausschließlich die Sicherstellung und Dokumentation des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie die automatisierte Auslösung der Rettungskette im geschäftlichen Ernstfall (SOS, Sturzerkennung, Totmannschaltung).
Rechtsgrundlagen (EU-weit harmonisiert nach DSGVO):
Ergänzende nationale Arbeitsschutz-Regelwerke:
Wir folgen dem strikten Grundsatz der Datenminimierung. Im Rahmen des B2B-Systems werden ausschließlich folgende Daten verarbeitet:
3.1 Konto- und Stammdaten (Mandanten-Verwaltung)
3.2 Schutz-Sessions (Aktivitäts-Nachweis für Compliance)
➜ Hinweis für Betriebsräte: Diese Daten dienen ausschließlich dem rechtssicheren Nachweis der Einhaltung der DGUV-Regel 112-139 gegenüber Unfallkassen und Aufsichtsbehörden. Es entsteht hierdurch im Regelbetrieb kein Verhaltens- oder Bewegungsprofil.
3.3 Optionale Notfall-Stammdaten — Besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO
Freiwilligkeit: Die Eingabe dieser Daten ist für den Mitarbeiter absolut freiwillig und basiert auf der Einwilligung gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Die Daten sind im Regelbetrieb verschlüsselt und werden ausschließlich im Moment eines aktiven Alarms für Rettungskräfte sichtbar geschaltet. Die Einwilligung kann vom Mitarbeiter jederzeit durch Löschen der Einträge in der App mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
3.4 Security-Zusatzmodul (nur bei aktiver Buchung durch den Arbeitgeber)
➜ Mandantentrennung: Diese Daten unterliegen einer strikten logischen Mandantentrennung. Kein Kunde hat Zugriff auf die Daten eines anderen Sicherheitsdienstes.
3.5 Notfall-Daten (nur und ausschließlich bei aktivem Alarm)
Wichtig: GPS-Koordinaten werden technisch ausschließlich im Moment eines echten Alarms (manuelles Drücken des SOS-Knopfs, Auslösen der Sturzerkennung oder Ablauf des Totmann-Timers) verarbeitet und an die vom Arbeitgeber definierten Notfall-Empfänger übermittelt. Es findet im Regelbetrieb KEINE kontinuierliche oder periodische Standortverfolgung statt.
Verarbeitet werden:
Smartwatch-Anbindung (Wear OS): Sofern eine Smartwatch gekoppelt ist, werden die Alarmsignale und Voralarme via Bluetooth lokal an das Betriebssystem der Uhr übertragen, um dort die Vibrations- und Quittierungsfunktion bereitzustellen.
Garantierte Zusicherungen gegenüber Arbeitgebern, Mitarbeitern und Betriebsräten:
Drittländer & Werbung: Eine Weitergabe von Daten an Werbenetzwerke, Tracker oder Analyse-Dienstleister ist technisch ausgeschlossen und findet nicht statt.
Zur technischen Bereitstellung der Cloud-Infrastruktur setzen wir folgende Dienstleister ein. Mit allen Dienstleistern bestehen gesonderte Verträge zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO:
Google Ireland Ltd. (Firebase / Google Cloud)
Functional Software, Inc. (Sentry)
Stripe Payments Europe, Ltd. (Geplante Anbindung)
Hinweis für den Arbeitgeber: Wenn Sie NeitzelWKS gewerblich zur Absicherung Ihrer Mitarbeiter nutzen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, mit uns einen AVV abzuschließen. Eine entsprechende, direkt unterschriftsreife Vorlage erhalten Sie unter info@neitzel-security.de.
Wir nutzen auf unserem Web-Dashboard ausschließlich technisch zwingend notwendige Cookies und lokale Speichermedien (LocalStorage):
➜ Kein Tracking: Wir nutzen kein Google Analytics, keine Werbepixel, keine Tracking- oder Profiling-Cookies.
Jeder betroffene Mitarbeiter sowie die Administratoren haben gegenüber dem Verantwortlichen folgende Rechte:
Anfragen zur Wahrnehmung dieser Rechte können formlos an info@neitzel-security.de gerichtet werden.
Produktspezifische Anlagen
Der Baustein Neitzel VisitControl dient der digitalen Besucher- und Zufahrtsverwaltung für Firmenkunden. Die nachstehenden Regelungen ergänzen die allgemeinen Angaben in §§ 1–9 und beziehen sich ausschließlich auf Daten, die im Rahmen von VisitControl verarbeitet werden.
Zweck der Verarbeitung ist die Erfassung von Besuchern, Lieferanten, Handwerkern, Prüfern sowie externem und internem Personal, die das Betriebsgelände des kundeneigenen Verantwortlichen betreten. Die Verarbeitung dient
Eine Nutzung der Daten zu Marketing-, Tracking- oder Analysezwecken findet nicht statt. Rechtsgrundlage sind Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung des Verantwortlichen aus ArbSchG / Betriebssicherheitsverordnung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen an Betriebssicherheit und Haftungssicherung).
Über die im Check-in-Formular abgefragten Angaben werden ausschließlich folgende Kategorien erhoben und gespeichert:
Keine Ortung. Es findet zu keinem Zeitpunkt kontinuierliches GPS-Tracking statt. Es werden keine Bewegungsprofile erstellt. Der Standort wird ausschließlich am Zeitpunkt des Check-ins und nur dann erhoben, wenn der Betreiber ein GPS-verankertes Werkstor nutzt — ansonsten gar nicht. VisitControl ist eine reine Ereignis- und Nachweis-Erfassung, keine Personenverfolgung.
Personenbezogene Check-in-Daten (Name, Firma, Kennzeichen, Kontaktperson) werden automatisch nach sechs (6) Monaten pseudonymisiert. Ab diesem Zeitpunkt bleibt der Nachweis der Sicherheitsunterweisung als aggregiertes Statistik-Ereignis erhalten (Kategorie, Zeitpunkt, Unterweisungs-Version), ist aber keiner konkreten Person mehr zuordenbar.
Für die digitale Unterschrift und den Nachweis der Sicherheitsunterweisung gilt eine verlängerte Aufbewahrungsfrist von zehn (10) Jahren nach dem Besuch, angelehnt an § 147 Abs. 3 AO und die zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei Personenschäden nach § 199 Abs. 2 BGB. Danach werden auch diese Daten unwiderruflich gelöscht.
Der Verantwortliche (Firmenkunde) kann jederzeit eine frühere Löschung veranlassen, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen.
Die im Check-in-Flow abgefragte handschriftliche Bestätigung der Sicherheitsunterweisung wird als rechtssicherer Nachweis der erfüllten Unterweisungspflicht des Verantwortlichen nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie § 4 DGUV Vorschrift 1 gespeichert. Sie dient im Falle eines Betriebsunfalls, einer behördlichen Prüfung oder eines zivil- bzw. strafrechtlichen Verfahrens als Beleg dafür, dass die betreffende Person vor Betreten des Betriebsgeländes über die maßgeblichen Sicherheitsregeln in Kenntnis gesetzt wurde und die Einhaltung der Regeln zugesichert hat.
Die Unterschrift wird gemeinsam mit dem Volltext der zum Zeitpunkt der Zustimmung gültigen Unterweisung sowie der genauen Uhrzeit der Zustimmung revisionssicher archiviert. Änderungen an einer bereits abgegebenen Unterschrift sind technisch ausgeschlossen; jede Änderung der Unterweisung wird als neue Version erfasst und erfordert eine neue Zustimmung.