Neitzel WKS
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Business)

Für Sicherheitsdienste, Behörden und Unternehmen zur Mitarbeiter-Absicherung (PNA).
Für Privatkunden der SafeWalk-App gilt ausschließlich die separate AGB Privatkunden.

NeitzelWKS - PNA · Personen-Notruf-Anlage · Stand: Juni 2026

Gültig in allen EU-Mitgliedsstaaten · Serverstandort Frankfurt (EU)
Wichtiger Sicherheits-Hinweis: NeitzelWKS - PNA ist ein ergänzendes Schutzsystem nach DGUV Regel 112-139 (DE) bzw. den entsprechenden nationalen Arbeitsschutz-Regelwerken (AUVA in AT, SUVA in CH, Inspectie SZW in NL u.a.). Es ersetzt nicht den klassischen Notruf der jeweiligen Landesnummer (z.B. 112 in der EU) und ist nicht als alleiniges Sicherungssystem für lebensgefährdende Tätigkeiten ohne weitere betriebliche Schutzmaßnahmen geeignet.

§ 1Geltungsbereich, Vertragspartner, B2B-Charakter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter Neitzel Security, Inhaber Georg Neitzel, Marienstr. 30a, 41542 Dormagen (im Folgenden „Anbieter") und Geschäftskunden, insbesondere Unternehmen, Sicherheitsdiensten, Behörden und sonstigen juristischen Personen sowie Einzelunternehmern, die im Rahmen einer gewerblichen, beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln (im Folgenden „Kunde" oder „Arbeitgeber"), über die Bereitstellung der Software NeitzelWKS - PNA einschließlich Web-Dashboard und mobiler Android-App.

Reiner B2B-Vertrag: Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind ausdrücklich keine Vertragspartner dieser AGB. Für Privatkunden der App SafeWalk gelten ausschließlich die separaten AGB Privatkunden. Eine Vermischung der Verträge findet nicht statt.

Räumlicher Geltungsbereich: Diese AGB gelten für Geschäftskunden mit Sitz in der Europäischen Union (EU/EWR). Für Kunden in der Schweiz gelten ergänzend die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts und des nDSG.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung schriftlich ausdrücklich zu (§ 305 b BGB-konform).

§ 2Leistungsbeschreibung

NeitzelWKS - PNA umfasst folgende Funktionen zur Absicherung von Alleinarbeitenden:

  • Manueller SOS-Knopf zum aktiven Auslösen eines Notrufs
  • Automatische Totmannschaltung (Bewegungstimer mit konfigurierbarem Intervall)
  • Automatische Sturzerkennung über den Beschleunigungssensor
  • Automatischer Anruf an eine vom Arbeitgeber hinterlegte Notrufnummer im Ernstfall
  • SMS-Benachrichtigung mit GPS-Standort an die vom Arbeitgeber hinterlegten Empfänger (mit Unterstützung internationaler Vorwahlen)
  • Live-Dashboard zur Anzeige aktiver Alarme für Admins, Supervisor und Leitstellen
  • Aktivitäts-Nachweis (Login/Logout-Protokoll) für die arbeitsrechtliche und unfallversicherungsrechtliche Compliance
  • Verwaltung von Notfall-Stammdaten der Mitarbeiter (freiwillig)
  • Optional: Webhook-Anbindung an eine vom Kunden gestellte eigene Alarmzentrale
  • Optional: Buchung eines Security-Zusatzmoduls (NFC-Wachrundgänge, Wachbuch, Objektverwaltung)

Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif. Der Anbieter behält sich vor, den Funktionsumfang im Rahmen der technischen Weiterentwicklung anzupassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und die Kernleistung erhalten bleibt.

Die Plattform ist auf eine modulare Erweiterung um Wachdienst- und Facility- Management-Funktionen vorbereitet. Solche Erweiterungs-Module werden erst nach gesonderter Veröffentlichung und mit angepasster Vertragsgrundlage angeboten und sind nicht automatisch Bestandteil dieses Vertrages.

§ 3Vertragsschluss, Testphase, kein Verbraucher-Widerruf

Mit der Online-Registrierung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Registrierung und Aktivierung des Mandanten-Kontos durch den Anbieter zustande.

Neue Kunden erhalten eine kostenfreie Testphase von 14 Tagen ab Vertragsschluss. Während der Testphase steht der volle Funktionsumfang zur Verfügung. Nach Ablauf der Testphase wechselt der Vertrag — sofern nicht vor Ablauf gekündigt — automatisch in eine kostenpflichtige Subscription gemäß § 4. Die Testphase dient der technischen und organisatorischen Eignungsprüfung; sie ist keine Widerrufsfrist.

Kein Verbraucher-Widerrufsrecht: Da der Kunde im Rahmen seiner gewerblichen, beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB), steht ihm kein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312 g, 355 BGB zu. Ein Widerruf gemäß Verbraucher-Recht ist ausgeschlossen.

Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist nach Maßgabe von § 7 jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich.

§ 4Preise & Zahlung — zweistufiges Modell

Die Preise für NeitzelWKS - PNA folgen einem transparenten, zweistufigen Modell:

Mandanten-Basis

49,00 € / Monat

Pauschal pro Unternehmens-Mandant — beinhaltet die Plattform- Bereitstellung, das Cloud-Dashboard, die Alarm-Pipeline, Mandantentrennung und die 24/7-Verfügbarkeit der Infrastruktur.

Je geschütztem Mitarbeiter

25,00 € / Monat & Person

Pro angelegtem, aktivem Mitarbeiter-Account, der die SOS-/Totmann-/ Sturzerkennungs-Funktion nutzt. Inaktive (gesperrte oder gelöschte) Mitarbeiter werden nicht berechnet.

Beispielrechnung: Ein Sicherheitsdienst mit 5 aktiven Wachmitarbeitern zahlt 49 € Basis + 5 × 25 € Mitarbeiter = 174,00 € / Monat netto.

  • Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
  • Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Zahlart: Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift via Stripe (siehe Datenschutz, Abschnitt 6a).
  • Bei unterjährig schwankender Mitarbeiterzahl wird tagesgenau abgerechnet (Quantity-basierte Subscription).
  • Preisanpassungen werden mit einer Vorlaufzeit von mindestens 30 Tagen schriftlich (E-Mail genügt) angekündigt; der Kunde hat dann ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Anpassung.

§ 5Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber als Vertragspartner ist verpflichtet:

  • Die zu schützenden Mitarbeiter ordnungsgemäß über den Einsatz von NeitzelWKS, den Funktionsumfang und die verarbeiteten Daten zu informieren (Transparenzpflicht nach Art. 13 DSGVO).
  • Den Betriebsrat — soweit vorhanden — gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG vor Inbetriebnahme einzubinden.
  • Die Notrufnummern und Notfallkontakte (z.B. Leitstelle, Vorgesetzte, externe Alarmzentrale) korrekt zu hinterlegen und regelmäßig zu pflegen.
  • Sicherzustellen, dass die zur Nutzung erforderlichen App-Berechtigungen (Standort, SMS, Telefon, Benachrichtigungen, Akku-Optimierungs-Ausnahme) auf den Mitarbeiter-Smartphones aktiv erteilt sind.
  • Die Mitarbeiter-Accounts aktuell zu halten — ausgeschiedene Mitarbeiter sind unverzüglich zu deaktivieren.
  • Den ordnungsgemäßen Betrieb durch regelmäßige Test-Auslösungen zu prüfen.
  • Den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO mit dem Anbieter abzuschließen (siehe § 9).

§ 6Admin-PIN — Schutz vor Sabotage des Arbeitsschutzes

Zentrale Schutzklausel: Der Schutzschirm-Dienst (Totmannschaltung & Sturzerkennung) der mobilen Android-App ist als Foreground-Service implementiert und kann durch einen Mitarbeiter im Dienst nicht eigenmächtig über die App-Oberfläche deaktiviert werden. Eine außerordentliche Deaktivierung ist ausschließlich durch Eingabe der Admin-PIN möglich.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet:

  • Eine eindeutige, nicht leicht zu erratende Admin-PIN festzulegen und sie unmittelbar nach Aktivierung des Mandanten zu setzen (Anfangs-PIN durch Default-Wert ist zu ändern).
  • Die Admin-PIN ausschließlich an befugte Personen mit Verantwortung für den Arbeitsschutz weiterzugeben — typischerweise die Geschäftsführung, die Einsatzleitung oder die Sicherheits-Fachkraft. Niemals an reguläre Mitarbeiter, deren Schutz die App technisch absichert.
  • Die Admin-PIN vor unautorisiertem Einsehen am Smartphone, am Cloud-Dashboard und in schriftlichen Aufzeichnungen geheim zu halten und sie bei Personalwechsel im Bereich „Arbeitsschutz" unverzüglich neu zu vergeben.
  • Im Falle einer Kompromittierung der PIN umgehend eine neue PIN zu vergeben und den Vorgang zu dokumentieren.

Sabotage-Klarstellung: Gibt der Arbeitgeber die PIN entgegen dieser Verpflichtung an reguläre Mitarbeiter weiter, verliert er den vertraglichen Schutzanspruch hinsichtlich der DGUV-konformen Dauerverfügbarkeit des Schutzschirms. Folgeschäden aus einer durch den Mitarbeiter selbst deaktivierten Totmann-Schaltung gehen in diesem Fall ausschließlich zu Lasten des Arbeitgebers — der Anbieter ist für diesen Sabotage-Fall vollständig haftungsfrei (siehe § 8).

§ 7Laufzeit, Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums (in der Regel zum Monatsende) in Textform (E-Mail genügt) ordentlich gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unberührt. Wichtige Gründe auf Anbieter-Seite sind insbesondere Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, missbräuchliche Nutzung der Plattform oder Verstoß gegen § 5 oder § 6 dieser AGB.

Nach Vertragsbeendigung werden die Daten des Kunden gemäß der separat geltenden Datenschutzerklärung (Business) behandelt — insbesondere die dort geregelten Aufbewahrungsfristen für gesetzlich vorgeschriebene Nachweise (DGUV-Logs).

§ 8Haftungsbeschränkung

Schutz von Leib und Leben unberührt: Die Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist nicht ausgeschlossen oder beschränkt. Diese Haftung bleibt vollumfänglich bestehen, auch bei leichter Fahrlässigkeit. Ebenfalls unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für arglistig verschwiegene Mängel.

Für sonstige Schäden (insbesondere Sach- und reine Vermögensschäden) gilt:

  1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter unbeschränkt.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten — Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut). Die Haftung ist in diesen Fällen der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. In allen übrigen Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.

Haftungs-Ausschlüsse bei externen Ursachen

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für das Fehlschlagen, die verzögerte Auslösung oder die Nicht-Zustellung eines Alarms, sofern das Fehlschlagen ursächlich auf Umständen außerhalb seiner Einflusssphäre beruht. Hierzu zählen insbesondere:

  • Fehlende, schwache oder ausfallende Mobilfunk-Verbindung (Funkloch, Roaming-Ausfall, Netzbetreiber-Störung)
  • Leerer Smartphone-Akku, defektes oder ausgeschaltetes Endgerät
  • Restriktive Energiespar- oder Hintergrund-Sperr-Mechanismen einzelner Smartphone-Hersteller (Samsung Knox, Xiaomi MIUI, Huawei, OnePlus, OPPO u.a.)
  • Vom Arbeitgeber nicht erteilte oder vom Mitarbeiter entzogene App-Berechtigungen
  • Ausfälle oder Verzögerungen des Mobilfunk-SMS-Gateways
  • Ausfall oder Ungenauigkeit der GPS-Positionsbestimmung
  • Höhere Gewalt, Sabotage, Cyber-Angriffe Dritter
  • Nicht-Erreichbarkeit oder Reaktionsunfähigkeit der vom Arbeitgeber hinterlegten Notfallkontakte
  • Nutzung einer veralteten App-Version durch den Kunden trotz Update-Hinweis
  • Deaktivierung des Schutzschirms durch Mitarbeiter mittels Admin-PIN, sofern der Arbeitgeber die PIN entgegen § 6 weitergegeben hat

Diese Beschränkungen gelten nicht bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nicht bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9Datenschutz, Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung richtet sich nach der separat geltenden Datenschutzerklärung (Business). Diese ist Bestandteil des Vertrages.

Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten der Mitarbeiter verarbeitet, sind die Parteien verpflichtet, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen. Eine entsprechende Vorlage stellt der Anbieter auf Anfrage unter info@neitzel-security.de bzw. direkt aus dem Dashboard heraus zur Verfügung.

Datenschutz-Anfragen sind an info@neitzel-security.de zu richten.

§ 10Sicherheits-Compliance, Update-Pflicht

Der Anbieter sorgt mit handelsüblicher Sorgfalt für Datensicherheit, Verfügbarkeit und Wartung der Plattform. Die Verfügbarkeit der Cloud- Infrastruktur richtet sich nach den Service-Level der eingesetzten Sub-Auftragsverarbeiter (siehe Datenschutzerklärung Abschnitt 6a).

Der Kunde ist verpflichtet, von Seiten des Anbieters bereitgestellte Sicherheits-Updates der mobilen App in angemessener Frist (in der Regel 7 Tage nach Bereitstellung) zu übernehmen. Eine Haftung des Anbieters für Schäden aus der Nicht-Übernahme von Sicherheits-Updates ist ausgeschlossen.

§ 11Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Dormagen vereinbart. Der Anbieter ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage zu erheben.

§ 12Salvatorische Klausel, Änderungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Geänderte AGB werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform (E-Mail genügt) angekündigt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen. Der Anbieter weist auf die Folgen des Schweigens in der Änderungsmitteilung gesondert hin. Bei einem Widerspruch besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung.

Stand der vorliegenden Fassung: Juni 2026. Frühere Fassungen sind beim Anbieter archiviert und auf Anfrage einsehbar.

Vertragspartner: Neitzel Security · Inhaber Georg Neitzel · Marienstr. 30a · 41542 Dormagen · USt-IdNr. DE120550168 ·info@neitzel-security.de
Diese AGB gelten ausschließlich für den B2B-Bereich (Mitarbeiter-Absicherung durch Arbeitgeber). Für Privatkunden der SafeWalk-App gilt die separate AGB Privatkunden. Beide Welten teilen weder Vertragspartner noch Klauseln.