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AGB (Privatkunden)

SafeWalk · Smarte Notruf & SOS App · powered by Neitzel WKS
Für Geschäftskunden gilt die separate AGB (Business).

Stand: Juni 2026 · Weltweit nutzbar · Vertragsrecht: Deutschland

Weltweit verfügbar im Google Play StoreVertrieb ausschließlich Google PlayServerstandort Frankfurt (EU)
SafeWalk wählt KEINEN öffentlichen Notruf:SafeWalk ruft weder die 112 noch die 110 automatisch an. Die App löst ausschließlich eine private Rettungskette an die vom Nutzer selbst hinterlegten Privatkontakte aus (Anruf und SMS). Bei einem akuten lebensbedrohlichen Notfall wählen Sie immer zuerst selbst 112.
Sicherheits-Hinweis: SafeWalk ist ein ergänzendes Schutzsystem für sicherheitsbewusste Erwachsene in Freizeit und Beruf (Outdoor-Sport, Heimweg, Reisen). Es ist nicht als Hausnotruf-Dienst für pflegebedürftige Personen zugelassen und ersetzt nicht den staatlichen Rettungsdienst.

§ 1Geltungsbereich, Vertragspartner, B2C-Charakter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter Neitzel Security, Inhaber Georg Neitzel, Marienstr. 30a, 41542 Dormagen (im Folgenden „Anbieter") und Privatkunden, die als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB die Mobile-App SafeWalk über den Google Play Store herunterladen und nutzen (im Folgenden „Nutzer").

Reiner B2C-Vertrag: Diese AGB richten sich ausschließlich an Verbraucher. Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, Arbeitgeber und Sicherheitsdienste schließen Verträge ausschließlich nach den separaten AGB (Business) ab. Eine Vermischung der Verträge findet nicht statt.

Räumlicher Geltungsbereich: SafeWalk wird weltweit über den Google Play Store angeboten und kann von Verbrauchern in allen Ländern installiert und genutzt werden, in denen Google Play Billing verfügbar ist. Vertragsrechtlich gilt für jedes Vertragsverhältnis das Recht der Bundesrepublik Deutschland (siehe § 12) — zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des jeweiligen Heimatlandes des Nutzers bleiben hiervon ausdrücklich unberührt.

§ 2Leistungsbeschreibung

SafeWalk umfasst folgende Funktionen:

  • Manueller SOS-Knopf zum aktiven Auslösen einer privaten Notfall-Kette
  • Automatische Totmannschaltung mit Voralarm (konfigurierbares Intervall, 5–120 Min.)
  • Automatische Sturzerkennung über den Beschleunigungssensor
  • Automatischer Anruf an einen vom Nutzer selbst gewählten Hauptkontakt
  • Massen-SMS mit GPS-Standort und Maps-Link an alle hinterlegten Notfallkontakte (max. 3)
  • Live-Begleiter: temporäres Teilen des Live-Standorts per HTTPS-Share-Link
  • Smartwatch-Anbindung (Wear OS) — SOS-Tap und Voralarm-Quittierung am Handgelenk (siehe gesonderter Block unten)

Voralarm-Logik bei Sturzerkennung — 20 Sekunden Zeit zum Abbrechen

Sobald der Beschleunigungssensor einen harten Sturz registriert, startet SafeWalk sofort einen lauten und vibrierenden Voralarm von 20 Sekunden Dauer — es wird ausdrücklich nicht erst auf eine zusätzliche Regungslosigkeit gewartet, damit der Schutz auch dann greift, wenn der Nutzer noch kurzzeitig erreichbar ist, aber gleich danach das Bewusstsein verliert oder sich nicht mehr bewegen kann.

Innerhalb dieser 20 Sekunden hat der Nutzer die Möglichkeit, den Voralarm aktiv abzubrechen (über die App, die Notification oder die gekoppelte Smartwatch). Erfolgt keine Quittierung — etwa weil der Nutzer verletzt, ohnmächtig oder mit einer gebrochenen Hand handlungsunfähig ist — wird nach Ablauf der 20 Sekunden automatisch die volle Rettungskette ausgelöst (Massen-SMS mit GPS-Standort an alle hinterlegten Notfallkontakte und automatischer Anruf des Hauptkontakts).

Identische Logik bei Sturz und Totmannschaltung: Voralarm-Dauer beträgt einheitlich 20 Sekunden — ohne Differenzierung zwischen den Auslösern. Damit ist die Reaktionszeit für Verbraucher konsistent über alle Schutzlinien und entspricht dem festgelegten Sicherheits-Standard.

Smartwatch-Unterstützung am Handgelenk — fester Vertragsbestandteil

Die Anbindung kompatibler Wear-OS-Smartwatches (Wear OS 3 oder neuer — z.B. Samsung Galaxy Watch 4 und neuer, Google Pixel Watch der ersten Generation und neuer, ausgewählte OnePlus- und TicWatch-Modelle) ist ausdrücklich Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung von SafeWalk. Der Anbieter pflegt die SafeWalk- Wear-OS-Companion-App im selben Funktionsumfang wie die Smartphone-App.

Die Smartwatch-Anbindung leistet konkret:

  • SOS-Tap am Handgelenk: Ein Druck auf den SOS-Knopf der Smartwatch löst auf dem gekoppelten Smartphone direkt die volle Rettungskette aus (Auto-Anruf an Hauptkontakt + Massen-SMS mit GPS-Standort an alle Notfallkontakte).
  • Voralarm-Vibration: Bei einem laufenden Voralarm (Sturz oder Totmann) vibriert die Smartwatch intensiv und zeigt einen großflächigen Quittierungs-Button.
  • „Ich bin OK"-Quittierung: Ein Tap auf den Quittierungs-Button beendet den Voralarm sofort — einheitlich innerhalb der 20-Sekunden-Frist bei beiden Auslösern (Sturz und Totmann).

Die Datenübertragung zwischen Smartphone und Smartwatch erfolgt ausschließlich lokal über die Google-Wearable-Data-Layer-API (Bluetooth) — es werden keine Daten zusätzlich an unsere Server übertragen. Der Smartphone-basierte Schutz funktioniert vollumfänglich auch ohne gekoppelte Smartwatch; die Smartwatch ist eine ergänzende Bedien-Ebene, kein Ersatz für die Sensorik des Smartphones (Beschleunigungssensor, GPS-Modul, Mobilfunk-SMS).

Apple-watchOS-Smartwatches sind technisch nicht kompatibel und nicht Vertragsbestandteil. Eine künftige Ausweitung auf weitere Smartwatch- Plattformen behält sich der Anbieter vor.

Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach der Geräte- und Sensor- Ausstattung des Smartphones, dem Kopplungs-Status etwaiger Smartwatches und der jeweiligen App-Version.

§ 3Vertragsschluss, Vertrieb über Google Play

Der Vertrag über die Nutzung von SafeWalk kommt ausschließlich über die Plattform Google Play (Betreiber: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland) zustande. Mit dem Download der App und der Bestätigung des Abonnements im Google-Play-Store wird ergänzend ein Vertragsverhältnis zwischen Nutzer und Google begründet, dessen Bedingungen zusätzlich gelten (Google Play Nutzungsbedingungen, Google-Bezahlungsrichtlinie).

Wichtig — Trennung der Vertrags-Ebenen:
Der Anbieter (Neitzel Security) ist Vertragspartner für die Bereitstellung und Funktion der App. Die finanzielle Abwicklung (Zahlung, Rückerstattung, Storno) erfolgt ausschließlich zwischen Nutzer und Google Ireland Limited über Google Play Billing. Der Anbieter ist NICHT Vertragspartner hinsichtlich des Zahlungsvorgangs und hat keinen Zugriff auf die Zahlungsdaten des Nutzers (Kreditkarte, IBAN etc.).

§ 4Preise, Testphase, Abrechnung via Google Play Billing

SafeWalk wird in drei klar gestaffelten Stufen angeboten:

Test

0,00 € / 14 Tage

Voller Funktionsumfang. Ohne Risiko ausprobieren. Vor Ablauf kündbar im Google-Play-Store.

Monats-Schutz

3,99 € / Monat

Monatlich flexibel kündbar — ideal für Urlaub oder Jogging-Saison.

Jahres-Schutz

29,99 € / Jahr

Entspricht ca. 2,50 € pro Monat — bester Preis bei dauerhafter Nutzung.

  • Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
  • Die Abrechnung erfolgt über die im Google-Konto hinterlegte Zahlungsmethode des Nutzers.
  • Nach Ablauf der 14-tägigen Testphase verlängert sich der Vertrag automatisch zum gebuchten Monats- oder Jahres-Tarif, sofern der Nutzer nicht vor Ablauf kündigt.
  • Eine Kündigung im laufenden Bezahl-Zeitraum führt zur Beendigung zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode (kein anteiliger Erstattungsanspruch gegenüber dem Anbieter).
  • Die Kündigung erfolgt ausschließlich über die Abonnement-Verwaltung im Google-Play-Store (Konto > Zahlungen & Abos).

§ 5Widerrufsrecht für Verbraucher (14 Tage)

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Neitzel Security, Marienstr. 30a, 41542 Dormagen, E-Mail info@neitzel-security.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Da die Abrechnung über Google Play Billing erfolgt, wird die Erstattung über Google Ireland Limited abgewickelt; Sie können den Widerruf entsprechend auch direkt im Google-Play-Store geltend machen.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, sobald der Nutzer den Schutzschirm (Totmannschaltung, Sturzerkennung) oder den Live-Begleiter vor Ablauf der 14-Tage-Frist aktiv startet und dabei in der App ausdrücklich zustimmt, dass der Anbieter mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt und ihm bekannt ist, dass er sein Widerrufsrecht durch die volle Vertragsausführung verliert (§ 356 Abs. 5 BGB i.V.m. Art. 16 lit. m Verbraucherrechte-RL).

Die App fragt diese Zustimmung beim ersten Aktivieren einer Live-Schutzfunktion ausdrücklich ab. Wird die Schutzfunktion innerhalb der Testphase nicht aktiv gestartet, bleibt das Widerrufsrecht für die volle Frist erhalten.

Hintergrund dieser Regelung: Die App entfaltet ihre Schutzwirkung nur, solange der Schutzschirm aktiv läuft. Wer den Schutz mehrere Tage tatsächlich nutzt, hat die Dienstleistung in Anspruch genommen — ein Rückforderungsanspruch wäre dann nicht mit dem Verbraucherrechte-Recht vereinbar.

Bei Fragen zum Widerrufsrecht oder zur Erstattung wenden Sie sich an info@neitzel-security.de.

§ 6Laufzeit und Kündigung

Das Abonnement verlängert sich nach Ablauf der gewählten Vertragsperiode (monatlich oder jährlich) automatisch um die gleiche Laufzeit, sofern es nicht zum Ende der jeweiligen Periode gekündigt wird.

Kündigung: Die Kündigung erfolgt ausschließlich über die Abonnement-Verwaltung im Google-Play-Store (Google-Konto > Zahlungen & Abos > Abos). Eine Kündigung per E-Mail an den Anbieter entfaltet keine Wirkung auf das laufende Google- Play-Abo, da der Anbieter keinen Zugriff auf die Google-Vertragsverwaltung hat.

Nach Beendigung des Abonnements wechselt die App in einen eingeschränkten Modus: der Schutzschirm und der Live-Begleiter werden deaktiviert; lokal gespeicherte Daten (Notfallkontakte, Einstellungen) bleiben bis zur De-Installation der App erhalten.

§ 6aEinstellung des Dienstes durch den Anbieter

Ankündigungsfrist. Neitzel Security behält sich das Recht vor, die Bereitstellung der App SafeWalk sowie die dazugehörigen Serverdienste jederzeit ganz oder teilweise einzustellen. Eine vollständige Einstellung des Dienstes wird spätestens sechs (6) Monate vor Wirksamwerden in der App selbst (In-App-Hinweis nach dem Login) und per E-Mail an die im Nutzerkonto hinterlegte Adresse angekündigt. Innerhalb dieser Frist bleiben alle Schutzfunktionen der App vollumfänglich nutzbar.

Auswirkung auf die Einmalkauf-Lizenz. Der einmalige Erwerb des Einmalkauf-Produkts (siehe § 4) begründet einen Nutzungsanspruch, der von der fortlaufenden Bereitstellung der Serverinfrastruktur abhängig ist. Im Falle einer vollständigen Einstellung des Dienstes erlischt der Anspruch auf Nutzung der Einmalkauf-Lizenz mit Ablauf der oben genannten Ankündigungsfrist.

Rückerstattung bei früher Einstellung. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises besteht nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist grundsätzlich nicht. Wird der Dienst jedoch innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten nach dem Einmalkauf vollständig eingestellt, erstattet der Anbieter dem Nutzer den anteiligen Kaufpreis (pro rata temporis) für die verbleibende Zeit bis zum Ende dieser 24-Monats-Frist. Beispiel: Bei Einstellung nach 12 Monaten werden 12/24 = 50 % des Einmalkaufpreises erstattet. Nach Ablauf der 24-Monats-Frist besteht kein Rückerstattungsanspruch mehr, da mit einer Nutzung von 24 Monaten ein wirtschaftlich angemessener Gegenwert des einmaligen Kaufpreises als erbracht gilt.

Auswirkung auf laufende Abonnements. Für die Modelle „Flex" (monatlich) und „Smart" (jährlich) endet der Abrechnungslauf mit Wirksamwerden der Einstellung. Bereits im Voraus bezahlte, aber nicht mehr nutzbare Abonnement-Zeiträume werden über die Google-Play-Rückerstattung anteilig zurückerstattet.

Diese Klausel gilt ausschließlich für die freiwillige Einstellung des Dienstes durch den Anbieter. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bei Mängeln, Störungen oder Nicht-Erbringung der Leistung (§§ 434 ff., 611 ff. BGB) bleiben hiervon unberührt.

§ 7Haftungsbeschränkung

Schutz von Leib und Leben unberührt — § 309 Nr. 7a BGB

Die Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist nicht ausgeschlossen oder beschränkt — auch nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Ebenfalls unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel und für die Übernahme einer Garantie.

Für sonstige Schäden (Sach- und reine Vermögensschäden) gilt:

  1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter unbeschränkt.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verbraucher regelmäßig vertrauen darf). Die Haftung ist in diesen Fällen der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. In allen übrigen Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.

SafeWalk ist ein technisches „Best-Effort"-Hilfsmittel — keine Erfolgsgarantie

SafeWalk ist ein technisches Hilfsmittel zur Alarmierung von privaten Kontakten und arbeitet auf Best-Effort-Basis — der Anbieter setzt alles ihm Mögliche dafür ein, dass Alarme zuverlässig ausgelöst und zugestellt werden. Eine Garantie, dass im Notfall tatsächlich rechtzeitig Hilfe eintrifft, kann technisch nicht gegeben werden. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für das Fehlschlagen, die verzögerte Auslösung oder die Nicht-Zustellung eines Alarms, sofern dies auf folgende Umstände außerhalb seiner Einflusssphäre zurückgeht:

  • Fehlende, schwache oder ausfallende Mobilfunk-Verbindung (Funkloch, Roaming-Ausfall, Netzbetreiber-Störung)
  • Bei Auslandsnutzung: Verzögerungen oder Ausfälle ausländischer Mobilfunk-Anbieter beim SMS-Versand, eingeschränkte oder kostenpflichtige Roaming-Verbindungen, gesperrte SMS-Gateways in einzelnen Ländern
  • Roaming-Gebühren des Mobilfunkanbieters des Nutzers — diese trägt ausschließlich der Nutzer
  • Leerer Smartphone-Akku, defektes oder ausgeschaltetes Endgerät
  • Restriktive Energiespar- oder Hintergrund-Sperr-Mechanismen des Smartphone-Herstellers (Samsung, Xiaomi, Huawei, OnePlus, OPPO u.a.)
  • Vom Nutzer nicht erteilte oder nachträglich entzogene App-Berechtigungen (Standort, SMS, Telefon, Benachrichtigungen)
  • Aktivierter Flugmodus oder „Nicht stören"-Modus auf dem Smartphone des Nutzers
  • Auf der Empfänger-Seite: Das Smartphone des Notfallkontakts ist leise gestellt, im Flugmodus, aus, im Funkloch oder die Person reagiert nicht auf den eingehenden Anruf oder die SMS
  • Ausfälle oder Verzögerungen des SMS-Gateways des Mobilfunkanbieters
  • GPS-Ausfälle oder Ungenauigkeiten, insbesondere in Häuserschluchten und zwischen Hochhäusern, in Tunneln, dichten Wäldern, Innenräumen, U-Bahnen oder bei Witterungsstörungen der GNSS-Satelliten
  • Höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Sabotage, Cyber-Angriffe Dritter, behördliche Mobilfunk-Abschaltungen
  • Nutzung einer veralteten App-Version trotz Update-Hinweis

Diese Beschränkungen lassen die Haftung für Personen- und Körperschäden nach § 309 Nr. 7a BGB sowie nach dem Produkthaftungsgesetz ausdrücklich unberührt.

§ 8Klarstellung — KEIN Behörden-Notruf

Der Nutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis: SafeWalk ruft nicht die öffentlichen Notrufnummern 112 (Rettungsdienst, Feuerwehr) oder 110 (Polizei) an. Die App löst stattdessen eine rein private Rettungskette an die vom Nutzer im Voraus selbst hinterlegten Privatkontakte aus.

Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, geeignete Notfallkontakte zu benennen, die in einem Notfall erreichbar und in der Lage sind, situations- und verantwortungsgerecht zu handeln — insbesondere selbst den öffentlichen Notruf 112 zu verständigen, falls erforderlich. Bei einem akuten lebensbedrohlichen Notfall wählt der Nutzer immer zuerst selbst 112. Die App entbindet nicht von dieser Eigenverantwortung.

§ 9Pflichten des Nutzers

  • Mindestens einen, idealerweise zwei oder drei verlässliche Notfallkontakte mit korrekten Telefonnummern zu hinterlegen
  • Diese Kontakte vorab über ihre Rolle zu informieren und ihre Zustimmung einzuholen
  • Der App alle benötigten Berechtigungen zu erteilen (Standort, SMS, Telefon, Benachrichtigungen, Akku-Ausnahme)
  • Die App in der jeweils aktuellsten Version zu nutzen
  • Die App regelmäßig auf Funktionsfähigkeit zu prüfen (Test-Modus in den Einstellungen)
  • Bei längerer Akku-Knappheit oder bewusster Reise in funkschwache Gebiete sich nicht allein auf SafeWalk zu verlassen

Im Gegensatz zur B2B-Variante kann der Nutzer als Privatkunde den Schutzschirm jederzeit selbst beenden — über den großen roten „Schutz beenden"-Button in der App oder über den Action-Button in der persistenten Benachrichtigung. Eine Admin-PIN-Eingabe ist hierfür nicht erforderlich.

§ 10Datenschutz

Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der SafeWalk- Nutzung sind in der separaten Datenschutzerklärung für Privatkunden aufgeführt. Diese ist Bestandteil des Vertrages.

Datenschutz-Anfragen sind an info@neitzel-security.de zu richten.

§ 11Online-Streitbeilegung & Verbraucherschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streit- beilegung (OS-Plattform) bereit, die unter folgender Adresse erreichbar ist:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Teilnahme-Hinweis (gesetzlich vorgeschrieben): Neitzel Security ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Vor Inanspruchnahme der OS-Plattform sollten Sie sich zunächst direkt an uns wenden — viele Anliegen lassen sich unkompliziert per E-Mail an info@neitzel-security.de klären.

§ 12Anwendbares Recht, Gerichtsstand (Weltweit-Klausel)

Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Verbraucher-Schutz weltweit: Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Landes, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben hiervon ausdrücklich unberührt. Wenn das Heimatland-Recht des Nutzers strengere Verbraucherrechte gewährt als das deutsche Recht, gelten diese stärkeren Rechte zugunsten des Verbrauchers.

Gerichtsstand: Soweit gesetzlich zulässig ist als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters (Dormagen, Deutschland) vereinbart. Für Klagen gegen Verbraucher mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union bleibt der allgemeine Verbraucher-Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers gemäß Art. 18 EuGVVO (Brüssel-Ia) unberührt; entsprechende zwingende Gerichtsstands- regelungen anderer Heimatländer des Verbrauchers bleiben ebenfalls unberührt.

§ 13Salvatorische Klausel, AGB-Änderungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Eine Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB im Verhältnis zum Verbraucher bleibt unberührt.

Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit dies erforderlich wird (z.B. durch geänderte Rechtslage, neue App-Funktionen). Geänderte AGB werden in der App über einen Einwilligungs-Dialog bestätigt; ohne erneute Zustimmung des Nutzers bleibt der bestehende Funktionsumfang unverändert.

Stand der vorliegenden Fassung: Juni 2026.

Vertragspartner: Neitzel Security · Inhaber Georg Neitzel · Marienstr. 30a · 41542 Dormagen · USt-IdNr. DE120550168 ·info@neitzel-security.de
Diese AGB gelten ausschließlich für Privatkunden der SafeWalk-App. Für Sicherheitsdienste, Behörden und Unternehmen gilt die separate AGB (Business).